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*seufz*

Autor:  Prinz-Takeru
Den Zettel hab ich heut bekommen... das heißt ich hab die Prüfung verbockt.
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ENTSCHEIDUNG

Der Schüler Vierthaler Patrick ist gemäß § 25 Abs.1/Abs.2 des Schulunterrichtgesetzes, BGBL. Nr. 472/1986, i.d.F. BGBL Nr.98/1999, zum Aufsteigen in den 2. Jahrgang nicht berechtigt.

Begründung:

Gemäß § 24 Abs.1 Schulunterrichtgesetz (SCHUG) ist ein Schüler zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt, wenn er die Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Schulstufe ist erfolgreich abgeschloßen, wenn das Jahreszeugnis in allen Pflichtgegenständen eine Beurteilung aufweist und in keinem Pflichtgegenstand die Note "Nicht genügend" enthält.

Der Schüler wurde in
Mechanik und Elemente der Mechatronik
mit "Nicht Genügend" beurteilt.

Es war daher obige Entscheidung zu erlassen.

Die Vorraussetzungen gemäß § 25, Abs 2 SCHUG mit einem "Nicht Genügend" in die nächsthöhere Stufe aufzusteigen, sind aus folgenden Gründen nicht gegeben:

Die Klassenkonferenz hat festgestellt, dass der Schüler auf Grund seiner Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Vorraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgaben der Schulart aus folgenden Gründen nicht aufweist:

Die im laufenden Schuljahr erworbenen Kenntnisse reichen ohne gründliche Wiederholung nicht aus, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Hochachtungsvoll, Prof. Mag. Peter Schütz

Bitte beachten: Eine Wiederholungsprüfung im Gegenstand "Mechanik" ist zulässig.
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Naja... *seufz* war ja klar... ~.~
Wünscht mir Glück im Herbst... ^.^

Takeru


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